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Gefahrstofflagerung 2025: Diese 5 Punkte sollten Unternehmen jetzt beachten

Geschrieben von Admin | April 3, 2025

Die sichere Lagerung von Gefahrstoffen ist längst mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Im Jahr 2025 steigen die Anforderungen an Flexibilität, Nachhaltigkeit und innerbetriebliches Sicherheitsmanagement. Dieser Beitrag zeigt Ihnen nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern auch konkrete Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Lagerkonzept optimieren und zukunftssicher aufstellen.

1. Gefährdungsbeurteilung aktuell halten

Eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht – doch viele Betriebe unterschätzen den Aufwand. Prüfen Sie mindestens einmal jährlich:

  • Gibt es neue Gefahrstoffe im Einsatz?

  • Wurden Lagerbereiche verändert?

  • Liegen neue Erkenntnisse zu Stoffeigenschaften oder Sicherheitsvorgaben vor?

Praxis-Tipp: Führen Sie eine strukturierte Begehung mit Checkliste durch und binden Sie Ihre Mitarbeitenden aktiv ein – oft zeigen sich hier relevante Schwachstellen.

2. Flexibilität statt Standard: So passen Sie Ihr Lagerkonzept an

Modulare Systeme, Brandschutzcontainer und mobil einsetzbare Sicherheitsschränke bieten heute deutlich mehr Spielraum – ideal für wachsende Betriebe oder häufige Prozessanpassungen.

Was sich bewährt hat:

  • Auffangwannen aus PE oder Stahl mit hoher chemischer Beständigkeit

  • Lagerschränke mit Typ-90-Zertifizierung nach EN 14470-1

  • Mobile Lagereinheiten für Gefahrstoffe in temporären Einsatzbereichen


3. Unterweisung mit Wirkung: So machen Sie Ihre Schulungen praxisnah

Statt einmal jährlich „Pflichtprogramm“ zu fahren, empfehlen wir:

  • Kurzformate wie „5-Minuten-Sicherheit“ am Arbeitsplatz

  • Simulation von Leckagen oder Bränden im Team

  • Regelmäßige Fehleranalysen – etwa: Welche typischen Lagerfehler passieren im Alltag?

Checkliste zum Start:

  • Ist die letzte Unterweisung dokumentiert?

  • Wurden neue Stoffe berücksichtigt?

  • Haben neue Mitarbeitende eine Erstunterweisung erhalten?

4. Die rechtlichen Grundlagen – kompakt & relevant für 2025 

Diese Regelwerke sollten Sie kennen und regelmäßig auf Aktualität prüfen:

  • TRGS 510 – zentrale technische Regel zur Lagerung

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – Basis der Gefährdungsbeurteilung

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – technische Schutzmaßnahmen

  • ADR – innerbetrieblicher Gefahrguttransport nicht vergessen!

Praxis-Tipp: Prüfen Sie, ob auch der Transport innerhalb Ihres Werksgeländes unter das ADR fällt – das wird häufig übersehen.

5. Nachhaltigkeit: So profitieren Sie doppelt 

Nachhaltigkeit ist längst auch ein wirtschaftlicher Faktor. Setzen Sie auf:

  • Wiederverwendbare und langlebige Lagertechnik

  • Rücknahmesysteme für Batterien oder leere Gebinde

  • Reduzierung flüchtiger Emissionen durch sichere Belüftung

Beispiel: Bei der Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien greifen 2025 neue Empfehlungen für Sammlung und Rückführung – z. B. über spezialisierte Sammelstellen oder Rücknahmesysteme.

Investieren Sie jetzt in Sicherheit, Flexibilität und Nachhaltigkeit

Wer seine Lagerkonzepte 2025 strategisch ausrichtet, reduziert Risiken und erhöht die Betriebssicherheit. Gleichzeitig ergeben sich Potenziale zur Kostensenkung – durch optimierte Prozesse, weniger Zwischenfälle und nachhaltige Lösungen. Wenn Sie Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Produkte oder bei der Lagerplanung benötigen:

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